06. Gebäude-Check vor Ablauf der Gewährleistung
In der Regel beträgt bei Neubauten die Gewährleistungszeit vier (VOB) oder fünf Jahre (BGB) nach der Bauabnahme. Für Mängel, die aus der Bauausführung resultieren und die innerhalb dieser Fristen festgestellt und schriftlich entsprechend rechtsicher angezeigt werden , bestehen Gewährleistungsansprüche gegen die ausführenden Firmen.
Häufig treten in den ersten Jahren Mängel auf, die für den Laien oft unerkannt bleiben. Diese Mängel können später zu schwerwiegenden Gebäudeschäden führen - und dann, nach der Gewährleistung, auf Kosten der Eigentümer !
Beispielhafte, anfangs schwer erkennbare Mängel sind Feuchtigkeitsschäden an Böden, Wänden, im Dachstuhl- , Fenster- und Kellerbereich. Auch vorerst kleine versteckte Risse an typischen Stellen im Putz oder Fussboden zeugen von künftig teuren Schäden.
Rufen sie mich ca. 6 Monate vor Ende der Gewährleistung an, mache ich für sie einem neutralen und fachmännischen Gebäude-Check.
Sind keine, für Laien versteckte Schäden zu finden, haben sie für geringe Kosten * die Sicherheit, Besitzer eines soliden, fachmännisch errichteten Gebäudes zu sein, an dem sie noch lange Freude haben werden.
Sollten solche Mängel zu finden sein, erstelle ich ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Mängelprotokoll **, mit dem sie ihre Gewährleistungsanspüche rechtssicher, bei dem jeweiligen Planer oder der entsprechenden Handwerkerfirma anzeigen können. Auf Wunsch unterstütze ich sie auch bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.
* Kosten Gebäude-Check incl. 1 Std. An-/Abfahrt:
- Eigenheim ca. 90 m² Wohnfläche 90 €
- Eigenheim ca. 120 m² Wohnfläche 120 €
- Eigenheim ca. 160 m² Wohnfläche 160 €
* Kosten Erstellung Mängelprotokoll bei Bedarf:
- ( Im Voraus vereinbarter Aufwand) pro Stunde 35 €
( Zu den angebotenen Preisen ist die jeweilige Mehrwertsteuer von derzeit 19% hinzuzurechnen.)